Allgemeine Geschäftsbedingungen für die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
mit denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kartenvertrieb der Österreichischen Bundestheater
sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kommissionsgeschäfte
bis auf weiteres geändert werden
1. Allgemeines
Für den Erwerb von Eintrittskarten der Österreichischen Bundestheater gehen diese Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kartenvertrieb und Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kommissionsgeschäfte nur in den Fällen vor, in denen sie abweichen. Im Übrigen bleiben die genannten AGBs aufrecht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen geben den Stand zum unten angeführten Zeitpunkt wieder. Aufgrund von behördlichen oder anderen Vorgaben nach diesem Zeitpunkt können sich die Bedingungen für den Ticketkauf und Vorstellungsbesuch laufend verändern. Nach Möglichkeit wird von den Bühnen der Österreichischen Bundestheater darüber informiert. Es liegt jedenfalls in der eigenen Verantwortung, sich über aktuelle Entwicklungen auf den Webseiten der Bühnen (wiener-staatsoper.at, burgtheater.at, volksoper.at) zu informieren.
2. Sicherheitsvorschriften
Die Österreichischen Bundestheater sind sich der Verantwortung bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen bewusst; es werden alle Vorgaben der Bundesregierung und der Stadt Wien zur Durchführung von Veranstaltungen unter Einhaltung des von der Gesundheitsbehörde bewilligten Präventionskonzeptes zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie umgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund interner Vorgaben der Bundestheater in einigen Fällen strengere Maßnahmen bzw. Vorgangsweisen gelten können, als dies nach aktuellem Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.
Für jede Bühne der Österreichischen Bundestheater haben die Geschäftsführungen eine COVID-19-Beauftragte/einen COVID-19 Beauftragten bestellt, die/der auf die Einhaltung des Präventionskonzeptes achtet.
Das Präventionskonzept beinhaltet auch Sicherheitsvorschriften für das Publikum, welchen ausnahmslos Folge zu leisten ist. Die Kooperation des Publikums bei der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist unbedingt erforderlich. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Sicherheitsvorschriften kann notwendigenfalls dazu führen, dass betreffenden Personen der Zutritt verweigert wird oder eine Aufforderung zum Verlassen der Spielstätte ausgesprochen wird. In diesem Fall wird der Kaufpreis nicht rückerstattet.
Besucherinnen und Besucher werden darauf hingewiesen, dass eventuelle, auf den Eintrittskarten angedruckte, Einlasszeiten sowie Eingangs- und Aufenthaltsbereiche zu beachten und einzuhalten sind.
Ebenso sind etwaige Vorgaben über das Tragen einer Maske einzuhalten. Eine unverbindliche Zusammenfassung der jeweils aktuellen Vorgaben welche Maske zu tragen ist, für welche Veranstaltungen Maskenpflicht gilt und welche Ausnahmen bestehen (etwa für Kinder), finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bühne unter burgtheater.at, volksoper.at, wiener-staatsoper.at oder erfahren Sie telefonisch.
Der Publikumsdienst ist angewiesen, das Publikum auf adäquates Verhalten hinzuweisen und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuwirken.
Die Österreichischen Bundestheater übernehmen keine Haftung im Falle von Ansteckungen bzw. daraus resultierenden Folgeschäden. Ausgenommen hiervon sind Ansteckungen, welche auf grob fahrlässiges Verhalten von Personal, das von den Bundestheatern in den Spielstätten eingesetzt wird, zurückzuführen sind.
Der Besuch der Vorstellungen sowie der Aufenthalt in den Spielstätten erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
3. Einlassvoraussetzungen
Der Besuch von Veranstaltungen der Bundestheater kann aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage unter Umständen nur mit einem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich sein. Eine unverbindliche Zusammenfassung der jeweils aktuellen Vorgaben finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bühne unter burgtheater.at, volksoper.at, wiener-staatsoper.at oder erfahren Sie telefonisch.
4. Form der Nachweise
Nachweise haben die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und sind dem Publikumsdienst in digitaler Form (z.B. „Grüner Pass“ oder pdf) oder in Papierform zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (im Falle eines von einer österreichischen Schule ausgestellten „Corona-Testpasses“ genügt ein Schülerausweis, Freifahrtschein oder Ähnliches) beim Betreten des Gebäudes unaufgefordert vorzuweisen und sind für die Dauer des Aufenthaltes in der Veranstaltungsstätte bereitzuhalten.
Nachweise sind in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache oder in Form eines Zertifikates gem. § 4b Abs 1 des Epidemiegesetzes 1950 idgF (zB „Grüner Pass“) vorzulegen.
5. Personalisierung von Eintrittskarten
Um im Falle eines Ansteckungsverdachtes eine Rückverfolgung rasch zu ermöglichen kann es aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage notwendig sein, dass die Eintrittskarten ausnahmslos personalisiert und der Name jeder Besucherin/jedes Besuchers auf der Karte angedruckt werden. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Sie beim Kauf von Karten für andere Besucherinnen und Besucher deren Kontaktdaten mitteilen dürfen.
Für den Fall, dass aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage eine Personalisierung der Eintrittskarten notwendig ist, gilt Folgendes:
Es erfolgt kein Verkauf von Karten an nicht namentlich genannte Besucherinnen und Besucher.
Für eine notwendige Kontaktaufnahme durch die Behörde müssen beim Kauf jeder Eintrittskarte eine Telefonnummer und, wenn vorhanden, die Email-Adresse jede Besucherin/jeden Besucher bekanntgegeben werden. Die erhobenen Daten werden nur nach Aufforderung der Behörde weitergegeben.
Nur die auf der Karte genannte Person ist zum Einlass und Besuch der Veranstaltung berechtigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist dem Publikumsdienst beim Betreten des Gebäudes unaufgefordert vorzuweisen.
Die Weitergabe von Tickets ist ausgeschlossen, es sei denn der aufgedruckte Name wird aktualisiert.
Eine Aktualisierung der Personalisierung kann bei print@home-Tickets selbstständig online (auf der Website der jeweiligen Bühne, d.h. wiener-staatsoper.at, burgtheater.at oder volksoper.at bzw. auf culturall.com) durchgeführt werden. An den Bundestheaterkassen ist die Aktualisierung bis spätestens 24 Stunden vor der Vorstellung möglich.
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken ist ohne Genehmigung des Veranstalters untersagt. Im Fall eines genehmigten, gewerblichen Weiterverkaufs besteht die Verpflichtung, den Bundestheatern für jeden Platz Name und Telefonnummer der Besucherin/des Besuchers bekannt zu geben.
6. Platzierung
Die Sitzeinteilung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die zugewiesenen Plätze sind strikt einzuhalten. Die Bühnen der Österreichischen Bundestheater behalten sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Publikumsdienstes ist Folge zu leisten.
Es werden bis auf Weiteres keine Stehplätze angeboten.
7. Kommissionsbörse
Sofern eine Kommissionsbörse eingerichtet ist, kann ausschließlich der gesamte Geschäftsfall in die Kommissionsbörse gestellt werden, keine einzelnen Karten daraus.
8. Sonderregelung Kartenrückgabe
Sollte einzelnen Kundinnen und Kunden der Besuch der Vorstellung aufgrund von individuell angeordneten behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (insbesondere behördlich angeordnete Quarantäne) unmöglich sein, wird der Kartenpreis gegen Vorlage eines behördlichen Nachweises bis spätestens einen Tag vor der Vorstellung rückerstattet.
9. Vorgehen bei Reisewarnungen
Gemäß den AGB Kartenvertrieb der Österreichischen Bundestheater sowie § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht beim Erwerb von Karten grundsätzlich kein Rücktrittsrecht. Eine einzelne Kundin bzw. Kunde hat dennoch die Möglichkeit, Eintrittskarten zu stornieren, wenn er/sie frühestens binnen 14 Tagen und spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn einen Antrag stellt, mit dem sie/er gleichzeitig nachfolgende Bedingungen nachweist bzw. glaubhaft macht:
- Der Kunde/die Kundin hält sich im Zeitpunkt der Antragstellung in einem Staat außerhalb Österreichs auf und
- im Zeitpunkt der Antragstellung besteht eine aufrechte, behördliche Reisewarnung der Stufe 5 (vor Reisen nach Wien wird gewarnt) oder Stufe 6 (vor Reisen nach ganz Österreich wird gewarnt) jenes Staates, in dem sich der bzw. die Kund/in aufhält.
Sofern alle Bedingungen zutreffen, wird der Kartenpreis dem Kunden bzw. der Kundin (ausgenommen Wiederverkäufern) in der Original- bzw. bekannt zu gebenden Zahlart refundiert.
Wiederverkäufer erhalten, gegen Nachweis der unter a) und b) genannten Bedingungen für ihre Kundinnen und Kunden, einen Gutschein im Gegenwert des Kartenpreises.
Bei Stornierungen, welche in einem längeren Zeitraum als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder in einem kürzeren Zeitraum als ein Tag vor dem Veranstaltungstermin fallen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift. Außerdem besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen, wie Reisespesen oder Ähnliches.
Die Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen oder rechtlichen Vorgaben berechtigt nicht zur Rückgabe von Karten oder Geltendmachung sonstiger Ansprüche.
10. Besetzungs- und Programmänderungen
COVID-19-bedingte Besetzungs-, Programm- und Beginnzeitänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten. Falls es zu Änderungen kommt, werden Kartenkäuferinnen und Käufer nach Möglichkeit von den Bühnen der Österreichischen Bundestheater darüber informiert.
11. Vorstellungsabsagen und Reduzierung der Zuschaueranzahl
Im Falle einer COVID-19-bedingten Vorstellungsabsage oder Reduzierung der Zuschaueranzahl, erhalten Kundinnen und Kunden den Eintrittskartenpreis ganz oder – bei Abbruch einer Veranstaltung – anteilig zurück. Die Rückerstattung kann auch in Form von Gutscheinen erfolgen. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Wien, am 4. März 2022